Erwerb, Aufbereitung und Verwertung des Geländes der Ruhrkohle AG in Gelsenkirchen-Horst (Betriebsgelände der ehemaligen Zeche Nordstern bis zum Nordufer der Emscher), Nutzbarmachung des Geländes für Zwecke der Bundesgartenschau 1997 und seine Weiterentwicklung in einen Wohn- und Gewerbepark; ferner Makler- und Bauträgertätigkeit im Sinne von § 34 c Abs. 1 a und 2 a der Gewerbeordnung. Darüber hinaus darf die Gesellschaft Projekte der gewerblichen Immobilienentwicklung im Stadtgebiet von Gelsenkirchen planen und durchführen. Diese Projekte können sowohl kaufmännische als auch technische Bereiche umfassen. Insbesondere ist es der Gesellschaft erlaubt, die Erzeugung, Bereitstellung und Lieferung von Wärme, Energie und Strom aus allen Quellen für alle Nutzungsarten, vornehmlich aus regenerativen Quellen zur Förderung energieeffizienter Neu- und Bestandsbauten in allen Nutzungsformen zu betreiben. Diese Aktivität ist vorrangig auf Projekte der Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH, Gelsenkirchen, beschränkt. Weitergehende Projekte sowie Projekte mit einer installierten Leistung von mehr als 300 kW sind nur nach vorhergehender Abstimmung mit allen Energieversorgungsunternehmen im Konzern Stadt Gelsenkirchen zulässig.
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