A) Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen gemäß § 52 AO (Abs. 2) Punkt 18, dazu gehören: Emotionale und körperliche Befähigung zum effektiven Selbstschutz bei schwerer Gewaltbedrohung, opferbezogene soziale bzw. primäre Prävention, bundesweit zugängliche Online Kurse, Bücher und Live-Seminare b) die Erstellung von Selbstschutzkonzepten sowie Schulungen für Frauen, Jugendliche und Kinder c) die Förderung der Kriminalprävention gemäß § 52 AO (Abs. 2) Punkt 20 d) Aktivistische Kampagnen im Bereich sexualisierter Gewalt sowie Aufklärungs- und Veränderungskampagnen auch in Kooperation mit diversen Organisationen.
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