Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und der Volks- und Berufsbildung sowie die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Unterhaltung von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens und sonstiger caritativer Einrichtungen sowie durch - den Aufbau von Einrichtungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere in den Bereichen der Kranken- und Altenhilfe, - die Entwicklung von Leitbildern bzw. die Durchführung eines Leitbildprozesses für kath. Krankenhäuser vor dem Hintergrund der Aufgaben der Caritas als einer Wesensäußerung der Kath. Kirche sowie - die materielle und ideelle Förderung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, - die Unterhaltung von Senioren- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen zur Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz sowie - die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit mindestens einer weiteren Körperschaft, vornehmlich mit den verbundenen Unternehmen der Gesellschaft (Klinikum St. Georg GmbH, Medizinische Versorgungszentren Niels-Stensen-Kliniken GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Bramsche GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Christliches Klinikum Melle GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Elisabeth-Krankenhaus Thuine GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Ankum-Bersenbrück GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Osnabrück GmbH, Niels Stensen Pflegezentrum GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Servicegesellschaft mbH, Niels-Stensen-Kliniken St. Vinzenz-Hospital Haselünne GmbH, MVZ Natruper Holz GmbH), die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt/erfüllen und insbesondere die gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens verfolgt/verfolgen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel Managementleistungen, Personaldienstleistungen, Erarbeitung von Lösungen und Konzepten im Bereich der Medizintechnik und Informationstechnologie sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen, Leistungen im Bereich des Rechnungswesens (insbesondere der Finanzbuchhaltung) sowie die Planung, Steuerung und Kontrolle von Unternehmensbereichen (Controlling). Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel der Entgegennahme von Einkaufs- und Apothekenleistungen sowie Leistungsbezüge in der Gebäudereinigung und der Versorgung mit Strom und Gas, der Beratung in Bereichen der Energieversorgung sowie in Form von Planung und Umsetzung von Projekten zur Energie- und Medienversorgung. Ebenso kann der Satzungszweck durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne des § 57 Abs. 4 AO verwirklicht werden. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig werden. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur
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