Verwaltung von inländischen Investmentvermögen i.S. des § 2 Abs. 4 KAGB (Spezial-AIF), deren Anteile nur von professionellen und semiprofessionellen Anlegern erworben werden dürfen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (kollektive Vermögensverwaltung i.S. des KAGB). Zu den verwalteten Investmentvermögen gehört insbesondere der Betrieb eines Accelerators für handelsnahe Geschäftsmodelle im Bereich Services, E-Commerce, Advertising und Technology ("NEXT COMMERCE ACCELERATOR") und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere die Gründung von weiteren Investmentvermögen zur Finanzierung von Start-ups in der Accelerator- und zukünftigen Folgephase.
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