Unmittelbare und mittelbare Betrieb der Kraftfahrtversicherung, der Haftpflichtversicherung, der Unfallversicherung, der Technischen Versicherungen, der Reiseversicherungen, der Arbeitslosigkeitszusatzversicherung und der sonstigen Vermögensschadenversicherungen und Schadenversicherungen im In- und Ausland sowie der mittelbare und unmittelbare Betrieb der Krankenversicherungen in allen ihren Arten im In- und Ausland mit Ausnahme der substitutiven Krankenversicherung. In der Kraftfahrtversicherung beschränkt sich der Gegenstand auf die Versicherung von - Pkw in Eigenverwendung, - Wohnmobile bzw. Wohnwagenanhänger in Eigenverwendung, - Anhänger, die für Pkw bwz. Wohnmobile straßenverkehrsrechtlich zugelassen sind, - Krafträder und -roller in Eigenverwendung, - Leichtkrafträder und -roller in Eigenverwendung und - Kleinkrafträder und -roller in Eigenverwendung. In der Kraftfahrtversicherung bleibt hierbei ausgeschlossen die Versicherung von - Mietwagen, Taxen und Selbstfahrermietfahrzeugen, - Risiken des gewerblichen Verkehrs, - Risiken des Kraftfahrzeughandels und -handwerks sowie der Kraftfahrzeughersteller, - Sonderfahrzeuge jeder Art, - Risiken mit roten Kennzeichen für die Durchführung von Prüfungsfahrten, - Kfz mit Versicherungskennzeichen, - Kfz, die ein Ausfuhrkennzeichen führen.
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