(1) Zweck der Gesellschaft ist es, den Neusser Bürger-Schützenverein e.V. in seinem satzungsgemäßen Zweck durch Förderung des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege im Rahmen einer Mittelbeschaffungskörperschaft zu unterstützen und zu fördern. (Zwecksetzung nach § 52 Abs. 2 AO). (2) Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere: - Beschaffung von Spenden - Vermarktung der Festwiese - Vermarktung der Zug- und Marschwege - Vermarktung des Programmheftes - Vermarktung der Website Unter Vermarktung ist jede Tätigkeit (z.B. durch Werbemaßnahmen) zu verstehen, die geeignet erscheint, notwendige sachliche und finanzielle Mittel zu beschaffen, die den förderungswürdigen Zwecken nach § 2 Abs. 1 der Satzung dient. Sie wird als Mittelbeschaffungskörperschaft ihre Mittel ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der in § 2 Abs. 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke verwenden.
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