Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und des Wohlfahrtswesens, soweit damit Zwecke der Rehabilitation, gleich ob unmittlbar oder mittelbar im Sinne § 58 Nr. 1 AO, verfolgt werden. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung eines Rehabilitationszentrums für Menschen mit neurologischen Behinderungen und anderen Menschen mit Behinderungen im Rahmen der fachübergreifenden Rehabilitation. In das Zentrum werden Personen stationär, teilstationär oder ambulant aufgenommen, die durch akutmedizinische, physikalische und rehamedizinische Maßnahmen sowie berufliche Rehabilitationsmaßnahmen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft eingegliedert werden sollen. Der Gesellschaftszweck kann auch durch die Gestellung von Personal und Räumlichkeiten an andere gemeinnützige Körperschaften im Rahmen von Kooperationen auf dem Gebiet der rehabilitativen Medizin im Sinne eines integrativen Versorgungskonzepts erfüllt werden.
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