Förderung der Jugendhilfe und der Bildung. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch: die Durchführung von Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII (ambulante Jugend- und Familienhilfe) die Gewährung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene in gefährdeten Lebenssituationen die Beherbergung und Beköstigung von Kindern und Jugendlichen zu erzieherischen Zwecken die Durchführung von Maßnahmen des betreuten Wohnens für Kinder und Jugendliche sowie therapeutisch begleitete Wohngruppen die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen sozialpädagogisch und pädagogisch begleiteter Berufsfindung, Qualifizierung und Ausbildung fürJugendliche die Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen zur Familienförderung (z. B. Angebote der Familienbildung, Familienberatung, Familienfreizeit und Flexiblen Kinderbetreuung im Familienzentrum und Familientreff) die Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Maßnahmen in Jugendfreizeiteinrichtungen (z. B Förderung der Entwicklung von jungen Menschen, standortgebundene offene Jugendarbeit, Ehrenamt in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, allgemeine Kinder- und Jugendförderung, Jugendsozialarbeit.
Sozialwesen
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