1. Die Förderung mildtätiger Zwecke i.S. § 53 AO 2. Die Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Förderung des Wohlfahrtswesens i.S. § 52/2 Ziffer 9 AO 3. Die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens i.S. § 52/2 Ziffer 13 AO 4. Die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz i.S. § 52/2 Ziffer 16 AO 5. Die Förderung der Jugendhilfe i.S. von § 52 Abs. 2 Ziffer 4 AO. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Wohnungswirtschaft und Sozialarbeit zur Beseitigung und Reduzierung von individuellen Notlagen von Menschen, die zu den Personen im Sinne des § 53 AO gehören. - sozialpädagogische, präventive und nachgehende Begleitung, Beratung und Unterstütung von Personen mnit sozialen Schwierigkeiten, - Konzeptionierung und Koordinierung von Projekten zum sozialen Wohnungsbau - Konzeptionierung, Koordinierung und Durchführung von Massnahmen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit - die Beschaffung, Erwerb, die Errichtung, die Instandsetzung und Anmietung von Wohnraum, um diesen der o.a. Zielgrupple zur Verfügung zu stellen - Vermittlung von Wohnraum - Beratung von Kommunen und Wohnungsgesellschaften hinsichtlich der sozialen Bereiche - Errichtung, der Betrieb und die Förderung von Einrichtungen und Diensten der Kinder- , Jugend- und Familienhilfe.
Sozialwesen
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