1. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; b) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; d) die Förderung von Kunst und Kultur. 2. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke nach Abs. 1 insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) das Schaffen von offenen Orten der Begegnung, des Austausches und Kreativität. Diese sind sowohl temporärer Natur wie Veranstaltungen, Symposien etc., als auch langfristige Einrichtungen im Sinne von festen Räumen und Orten; b) durch das Einrichten einer Akademie für selbstbestimmtes Lernen und freie Bildung, diese dient der Entwicklung des Individuums und seiner Anteilnahme an der Welt; c) den aktiven Austausch Vernetzung und Kooperation zwischen verschiedenen Initiativen, Projekten, Kulturinitiativen und Unternehmungen herzustellen und zu fördern, die diesen Zwecken dienen; d) der Wiederverbindung des alltäglichen Lebens mit ästhetischen, moralischen und spirituellen Aspekten zu kultivieren. Mit besonderem Blick auf den Bereich, Leben, Wohnen, Bauen und dessen Bezug zum sozialen Leben; e) ferner kann Neue Räume gUG Grundstücke und Immobilien erwerben oder zugeeignet bekommen, um diese im Sinne der Zwecke zu entwickeln und zu bespielen; f) in dem sie mit Hilfe von Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Kunst und Kultur ein vertieftes Naturverständnis schafft und die besondere Rolle des Menschen für Erde und Kosmos thematisiert. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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