(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Altenhilfe. Dies erfolgt im Rahmen von Hilfen für alte und behinderte Menschen sowie der Durchführung zeitgemäßer Therapie-, Förderungs- und Betreuungsformen sowie vorbeugender und begleitender Angebote in allen Bereichen der Gesundheitshilfe. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von voll- und teilstationären sowie ambulanten Einrichtungen für alte und behinderte Menschen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind; sie kann andere, ähnliche Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. (4) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.