Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Syke zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preigünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Syke mit Energie und alle zu den vorgenannten Unternehmensgegenständen gehörenden und ähnlichen Geschäfte. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, pachten oder solche Firmen gründen sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, dem Geschäftszweck zu dienen, insbesondere die Verpachtung von in ihrem Eigentum stehenden Energieversorgungsnetzen an einen Netzbetreiber. Die Gesellschaft verfolgt öffentliche Zwecke im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 149 NKomVG zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt und eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erreicht wird. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts an der Gesellschaft zu beteiligten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Stadt Syke bzw. die Stadt Syke mit weiteren Städten und Gemeinden mindestens 51 % des.
Energieversorgung
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