Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Integrationsprojekte gem. § 132 SGB IX und im Sinne von § 68 Nr. 3. c) AO, in denen Menschen mit Behinderung ermöglicht wird, - durch den Cateringbetrieb für Kindergärten, -tagesstätten und Schulen am Arbeitsleben teilzuhaben, - durch den Betrieb von Rechnungswesens- und Verwaltungsdienstleistungen am Arbeitsleben teilzuhaben, - durch den Betrieb von Hausmeister- und Facility Management-Dienstleistungen am Arbeitsleben teilzuhaben, - durch den Betrieb von Fahrdiensten am Arbeitsleben teilzuhaben, - durch den Betrieb von Veranstaltungsdienstleistungen am Arbeitsleben teilzuhaben, durch den Betrieb von Reinigungsdienstleistungen am Arbeitsleben teilzuhaben, - durch den Betrieb von Vermarktung und neue Medien am Arbeitsleben teilzunehmen.
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