(1) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben einer privaten Hochschule in gemeinnütziger Trägerschaft. (2) Daneben vernetzt die NBS Northern Business School gGmbH als gemeinnütziges Angebot verschiedene Studienangebote von Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft und kann diese an mehreren Standorten in Norddeutschland anbieten. Die Qualitätsmaßstäbe der einzelnen Hochschulen werden dabei übernommen. Die Verleihung akademischer Grade erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Landes-Hochschulgesetzes unmittelbar durch die jeweilige Kooperations-Hochschule. (3) Neben dem Betrieb der Hochschule und dem Angebot von Studiengängen in Kooperationsprogrammen darf die Gesellschaft nur unwesentliche Nebengeschäfte betreiben, die mit dem Hochschulbetrieb im Zusammenhang stehen. (4) Zu diesen Nebengeschäften der NBS Northern Business School gGmbH gehört insbesondere die Durchführung von Propädeutika, Vorlesungen, Übungen, Seminaren sowie Repetitorien zur Vorbereitung und Fort- und Weiterbildung von Studierenden. (5) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit einem Unternehmensgegenstand gemäß § 2 (4) beteiligen und solche gründen.
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Unterricht & Erziehung
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