Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist soziale Hilfe zu leisten durch die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie der Förderung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Erziehung und Bildung, der Förderung der Sozialen Integration und der Gesundheit sowie des Ausgleiches behinderungsbedingter Benachteiligungen von Menschen. Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung dem Gesellschaftszweck dienender Einrichtungen verwirklicht, insbesondere durch a) Angebote der ambulanten und stationären Jugend- und Familienhilfe wie z. B. Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII b) Errichtung und Betrieb von ambulanten, stationären und teilstationären Diensten, soweit steuerbegünstigte Zwecke verfolgt werden. c) Errichtung und Betrieb von Einzelbetreuungsmaßnahmen, Wohngemeinschaften, Wohnheimen sowie tagesstrukturierenden Einrichtungen, Kontakt- und Beratungsstellen und Beschäftigungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen sowie die Durchführung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für diesen Personenkreis.
Sozialwesen
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