Förderung der Erziehung und der Volks- und Berufsbildung i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung und die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr.10 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Vermittlung der Deutschen Sprache, der Mathematik und Sozialkompetenz, - die Beratung bei der Wahl des Ausbildungs- und Berufsweges und die Berufsvorbereitung, - die Begleitung der Gänge zu Behörden, Sozialträgern, Bildungsinstitutionen und Ausbildungsstätten.
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