1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von - Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung, - Kindern und Jugend sowie Altenhilfe, - Kunst, Kultur, Brauchtumspflege sowie die Erhaltung von Pflege und Denkmälern, - Rettung aus Lebensgefahr und Katastrophenschutz, - Gesundheit und Sport, sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität oder zur selben Zeit verfolgen. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks sollen Spenden gesammelt werden und soll eine genehmigte Lotterie mit geringem Gefährdungspotential im Sinne des Dritten Abschnitts des Ersten Glückspieländerungsstaatsvertrages durchgeführt werden. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Mittelweiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Durchführung von Projekten, die die oben genannten Zwecke fördern.
Interessengemeinschaften
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