A) Förderung der Jugend-und Altenhilfe (Zweck i. S. des § 52 ll 1 Nr. 4 AO) sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Förderung und Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen durch tiergeschützte Interventionen, sowie natur- und gartenpädagogischen Angeboten - Aufbau und Förderung einer tiergestützten Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz - Aufbau und Förderung eines Seniorengartens - Förderung und Unterstützung von Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten - gesundheitliche Förderung und Entwicklung alternativer tiergestützter Angebote im Bereich Bewegung und Koordination b) Tier-, Natur- und Artenschutz Die Förderung des Tier-, Natur- und Artenschutzes (Zweck i. S. des § 52 ll 1 Nr. 8 u. 14 AO) sowie die Bildung und Erziehung als weiterer Satzungszweck wird wie folgt verwirklicht. - Beteiligung an Zuchtprogrammen zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen - Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen für den Erhalt der einheimischen Biodiversität - Vogelschutzmaßnahmen (Bau und Anbringung von Nisthilfen, Schaffung von Lebensräumer etc. ) - umfassendes lnformationsangebot in Form einer interaktiven Ausstellung sowie ein weitreichendes Seminarangebot für alle Altersgruppen über verschiedenste Haus- und Nutztiere, ihre geschichtliche Beziehung zum Menschen, die Tier- und artgerechte Haltung und lnformationsvermittlung zum Schutz und Erhalt der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt - durch das oben genannte Bildungsangebot soll einer Entfremdung vom Menschen und der Natur entgegengewirkt und ein artgerechter Umgang mit Tieren gefördert werden.
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