Betreiben des Natur- und Umweltparks Güstrow und seine Entwicklung zum Wildpark-MV sowie die Bildung, das Naturerleben und die Umwelterziehung der Bevölkerung, insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen, die gefördert werden soll. Des Weiteren wird der Schutz und die Erhaltung bedrohter einheimischer Tier- und Pflanzenarten und die Schaffung von Lebensräumen entsprechend des Tierschutzes und geltender Naturschutzgesetze ausgeübt, wobei auf dieser Basis wissenschaftliche Konzepte erarbeitet und Forschung betrieben werden. Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. U. a. ist die Gesellschaft berechtigt, andere Unternehmen gleicher Art zu gründen und Zweigniederlassungen zu errichten. Ebenso ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu beteiligen. Für die zuvor genannten Rechtsgeschäfte bedarf es der Zustimmung der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow.
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