Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitlglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen durchzuführen, die geeignet sind den nachfoglend formulierten Geschäftsgegenständen zu dienen und den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Förderung der Mitglieder wird insbesondere durch folgende Gschäftsgegenstände der Genossenschaft erreicht: a) durch den gemeinsamen Einkauf und den Absatz von Naturprodukten im Rahmen eines Ladengeschäfts b) durch die Versorgung der Mitglieder mit den für eine gesundsheitsorientierte Lebensweise erforderlichen Naturprodukten b) durch Ernährungsberatung, Gesundheitscoaching und Cateringdienstleistungen c) durch die Umsetzung vorn Projekten zum Umwelt- und Klimaschutz d) durch den Aufbau von industriell vorgefertigten Teilen. Weiterhin Förderung der kulturellen und sozialen Belange ihrer Mitglieder. Näheres hierzu wird in der Besonderen Geschäftsordnung der Genossenschaft geregelt. Die Genossenschaft kann sich mit dem Ziel, Gegenstand und Förderzweck der Genossenschaft zu optimieren, an anderen Unternhemen und Einrichtungen beteiligen, solche gründen und Zweigniederlassungen errichten. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Durchführung ihres Förderauftrages kann sich die Genossenschaft sachverständiger Dritter bedienen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
Lebensmittelhandel
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