Koordination und die nachhaltige Weiterentwicklung der öffentlichen Mobilität für Schleswig-Holstein sowie die Planung, die Organisation und die Abwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Schleswig-Holstein. Hierzu gehören u. a. die Themenbereiche Angebot, Tarif, Vertrieb und Kommunikation wie auch zugehörige Unterstützungsfunktionen z.B. im Bereich der Bestellung, der Finanzierung, der Förderung, der Infrastruktur, der Einnahmeaufteilung, der Marktforschung, des Controllings, des Betriebs-, Erlös-, Daten-, Vertrags-, Projekt-, Chancen-/Risiko- und Gremienmanagements und der Interessenvertretung. Die Gesellschaft wirkt gemeinsam mit ihren Gesellschaftern auf eine einheitlich gesteuerte Kommunikation des ÖPNV in Schleswig-Holstein hin. Sie kann in den o. a. Themenbereichen Kooperationen eingehen und operative Dienstleistungen für ihre Gesellschafter und weitere Akteure des öffentlichen Personenverkehrs übernehmen. Aufgabe der Gesellschaft ist es, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein und eines Aufgabenübertragungs- und Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Gesellschaft insbesondere: a) die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs vorzubereiten und die Leistungserbringung zu überprüfen, b) landesweite Konzeptionen für den Schienenpersonennahverkehr zu erstellen, c) den landesweiten Nahverkehrsplan vorzubereiten, d) den Schienenpersonennahverkehr und den übrigen öffentlichen Personennahverkehr landesweit und über die Landesgrenzen hinaus, insbesondere mit der Freien und Hansestadt Hamburg, zu koordinieren, e) Konzeptionen mit anderen Verkehrs- und Tarifräumen, insbesondere mit dem Hamburger Verkehrs- und Tarifraum, zu entwickeln, f) Vorschläge zur Optimierung der Tarifstruktur chienenpersonennahverkehr/ übriger öffentlicher Personennahverkehr zu erarbeiten, g) Aufgaben mit überregionaler Ausstrahlung zu erfüllen, die über die Zuständigkeiten der einzelnen Gesellschafter als Aufgabenträger hinausgehen und deren Erledigung dazu dient, dass die Fahrgäste den öffentlichen Personennahverkehr als einheitliches System wahrnehmen, h) die kommunalen Aufgabenträger zu unterstützen und zu beraten. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen und Zweigniederlassungen errichten.
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