Förderung der Jugend- und Altenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO; Förderung der Bildung und Erziehung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO; Integrationsförderung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO und Förderung mildtätiger Zwecke gemäß § 53 AO. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen: Hilfestellung bei der Lebensführung durch Besuchs- und Begleitdienste bei alten oder hilfsbedürftigen Menschen, insbesondere bei Einkäufen, Behördengängen und Arztbesuchen; Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern, insbesondere durch die Erbringung von Betreuungsleistungen, Nach- und Hausausaufgabenhilfe für hilfsbedürftige Schulkinder. Betreuung und Bildung von alten Menschen, insbesondere durch niederschwellige Betreuungen von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, mit einer geistigen Behinderung oder von Menschen, die an psychischen Krankheiten leiden sowie durch Durchführung von Lernkursen in EDV und zur Nutzung von Smartphones bzw. sonstigen modernen Medien. Integrationshilfe für sozial hilfsbedürftige Migranten, insbesondere durch Organisation und Durchführung von Deutschkursen und sonstigen Lernkursen, gemeinsamen Treffen und Unternehmungen zur Eingliederung in die Gesellschaft. Persönliche und materielle Hilfeleistung bei der Mobilität im ländlichen Bereich für unterstützungsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO durch Anschaffung, kostenlose Bereitstellung und Wartung von Fahrzeugen als "Bürgerautos".
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