Genehmigungspflichtige Vermittlung zum Abschluss von Verträgen (z. B. Verkauf, Belastung, Vermietung, Verpachtung, alle Arten von Raumüberlassung einschließlich Pacht und Untermiete) über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht) sowie gewerbliche Räume oder Wohnräume als Immobilienmakler im Sinne von § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO, - die Erstellung von Wohn- und Gewerbebauten als Bauträger oder Baubetreuer auf eigenen oder fremden Grundstücken sowie deren Ankauf und Verkauf (Bauträgertätigkeit), - die Vermittluung (der Vertrieb) von Bauleistungen aller Art, - die Vermittlung (der Vertrieb) von Hausbausätzen und Haustechnik - Bausätzen, - die Initiierung und Durchführung der Erstellung von Wohnimmobilien, - das Projektmanagement für Wohnimmobilien, - Direktinvestitionen in Immobilien sowie - die Unternehmensberatung.
Immobilienmakler
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