Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen, insbesondere (vertrags- und privat-) ärztlichen Leistungen. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), der Fort- und Weiterbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Darüber hinaus wird die Gesellschaft als Mittelbeschaffungskörperschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 AO tätig. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Erbringung ambulanter medizinischer Leistungen für bedürftige Personen im Rahmen medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V sowie Veranstaltungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie der Patienteninformation. Der Satzungszweck wird darüber hinaus verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung der in Nr. 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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