Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen, insbesondere im Bereich der Allgemeinmedizin und Chirurgie, sowie aller hiermit in Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten, einschließlich der Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens. Die Gesellschaft ist, soweit gesetzlich zulässig, zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. Durch die Sicherstellung der Versorgung an ärztlichen Leistungen im Bezrik Bielefeld-Sennestadt wird ein öffentlicher Zweck verfolgt. Die Gesellschaft ist, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
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