Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V, in dem angestellte Ärzte und Vertragsärzte Patienten ärztlich untersuchen, behandeln und damit verbundene Leistungen sowie alle daraus resultierenden Folgeleistungen erbringen. Das Unternehmen wird insbesondere ärztliche Leistungen auf den Gebieten der internistischen Rheumatologie, der Osteologie, der Autoimmunmedizin sowie der Laboratoriumsmedizin erbringen; eine Erweiterung der ärztlichen Fachgebiete zulässig. Ferner die Bildung und Durchführung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern (insbesondere auch die Beteiligung an örtlichen und überörtlichen Berufsausbildungsgemeinschaften), mit Einrichtungen der Versorge und Rehabilitation und mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen (zum Beispiel der integrierten Versorgung), soweit dies rechtlich zulässig ist.
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