Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Daneben dienst die Gesellschaft der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO i.V.m. § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, speziell im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, der sonstigen zulässigen ärztlichen und nicht ärztlichen Tätigkeiten sowie aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich der Bildung der Kooperation mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens sowie der Betrieb von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Dies umfasst auch das Angebot und die Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen Änderung zu Nr. 1.
Fachärzte
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