Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) unter ärztlicher Leitung, insbesondere im Rahmen der vertrags- und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nicht ärztlichen medizinischen Tätigkeiten unter Ausschluss stationärer Behandlungen. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind. Der Betrieb der Medizinischen Versorgungszentren bzw. der weiteren medizinichen Verorgungsformen erfolgt zur Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 AO wegen ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Den vorstehend genannten Personen müssen mindestens zwei Drittel der Leistungen zugute kommen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar midtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Ärzte
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