(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gründung und den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums, oder - soweit rechtlich zulässig - mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (Zweckbetriebe gem. § 66 Abgabenordnung) sowie soweit rechtlich zulässig Zweigniederlassungen zu errichten. (2) Der Satzungszweck kann ferner verwirklicht werden durch die Bildung und Durchführung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern, mit Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und mit nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z. B. der Integrierten Versorgung, soweit dies rechtlich zulässig ist.
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