Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), die Förderung des Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V als Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO, durch die Pflege, die Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen im Sinne der §§ 53, 66 AO und die Gewährung von ambulanten Heilbehandlungen im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben unmittelbar selbst. Sie kann sich zur Erfüllung der Aufgaben einer oder mehrerer Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihrer Zwecke steuerpflichtige Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe, insbesondere in Form der Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO, unterhalten.
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