Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, unter Beachtung der für den Bereich ihrer Einrichtung ergangenen bzw. ergehenden Rechtsvorschriften und Vereinbarung mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtungen und Leistungserbringer in der vertragsärztlich-ambulanten Versorgung sowie zur Ausübung der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung ärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere Versorgungsformen stehen der Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich zulässig sind.
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