Anstellung von Ärzten sowie das Bestreben freie Arztsitze im Zulassungsbezirk Bad Säckingen (Landkreis Waldshut) durch entsprechende Arbeitsplatzangebote zu belegen. Darüber hinaus beschäftigt die Gesellschaft auch das notwendige Fachpersonal für die Praxen. Hierbei ist vorrangig zu beachten, dass Gesundheitsdienstleistungen und Gesundheitsvorsorgeleistungen für die Bevölkerung von Bad Säckingen und Umgebung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Gesellschafters und des rechtlichen Rahmens zum Betrieb der Gesellschaft angeboten werden. Insbesondere die Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind hierbei einzuhalten. Die Gesellschaft verfolgt öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Die Gesellschaft ist verpflichtet zur Sicherung der Abrechnungen mit der KV sowie den Krankenkassen ein professionelles Qualitätsmanagement einzusetzen und geeignete Versicherungen (Regress, Haftpflicht und Eigenschaden) abzuschließen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung das Personal der Gesellschaft regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, über gesetzliche Änderungen im Bereich von Abrechungen und Verordnungen zu schulen.
Versicherungsmakler
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