1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen Leistungen und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhaushandlung, der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlichen Versorgungsformen wie der integrierten Versorgung. Insbesondere kann sich die Gesellschaft mit anderen Medizinischen Versorgungszentren zu einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft im Sinne von § 33 Abs. 2 Ärzte-Zulassungsverordnung zusammenschließen. Durch diese Maßnahmen wird das Wohl der Einwohner der Gemeinde Auetal gefördert. 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenweirtschaftliche Zwecke. 4. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für den Gesellschaftszweck verwendet werden.
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