(1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung. (2) Der gemeinnützige Betrieb von medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung zu mindestens zwei Drittel an hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO. (3) Der Betrieb der medizinischen Versorgungszentren wird nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung aufgenommen. (4) Grundlage allen Handelns der Gesellschaft ist das Leitbild der Schwesternschaft München vom bayrischen Roten Kreuz e.V. (5) Die Gesellschaft kann jeweils mit einzelnen oder mehreren der nachstehend in § 3 Abs. 5 bezeichneten Körperschaften zusammen, zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Zwecke kooperieren im Sinne von § 57 Abs. 3 AO durch die wechselseitige Einbringung von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal.
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