1) Die Musikschule Hofheim am Taunus gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Bildung. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung einer Musikschule. Die Gesellschaft kann auch Unterrichtsangebote machen, die der Entwicklung von Erlebnisfähigkeit und Kreativität dienen sowie kulturelle Einrichtungen unterhalten und die Durchführung kultureller Veranstaltungen in Form von Konzerten und Musikdarbietungen anbieten. 4) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte,die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt in der Region (Main-Taunus-Kreis, Rhein-Main Gebiet) Tochtenunternehmen zu gründen oder sich an anderen Musikschulen zu beteiligen. 5) Die Gesellschaft ist verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung stehenen Mittel nur für die unter Ziffer 2 und 3 genannten Zwecke zu verwenden. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter als Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen.
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
Unterricht & Erziehung
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