Betrieb einer Musikschule in Reutlingen unter Zugrundelegung folgender Leitsätze: a). Die Gesellschaft nimmt den gesetzlichen Auftrag zur Aus- und Weiterbildung nach dem Jugendbildungsgesetz des Landes Baden-Württemberg wahr. b) Sie leistet als konfessionell und politisch unabhängige Einrichtung im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung eine den Zielen des Grundgesetzes und der Landesverfassung förderliche Weiterbildungsarbeit. Sie erfüllt darin auch eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. c). Der Zugang zu den Veranstaltungen der Gesellschaft ist jedermann ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, gesellschaftliche und berufliche Stellung sowie politische, religiöse und weltanschauliche Zugehörigkeit offen. d) Die Gesellschaft arbeitet im Rahmen ihrer Programmes mit anderen Kultureinrichtungen, Verbänden und Organisationen zusammen. Sie soll den Verbändenim Bereich der Musikbildung und -weiterbildung angehören. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt.
Unterricht & Erziehung
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