1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur sowie der Erziehung und Bildung. 2. Unternehmensgegenstand ist die Förderung des Interesses von Kindern und Jugendlichen an Musik sowie die Förderung und Organisation von Musikunterricht für Kinder und Jugendliche zum Zwecke der kulturellen und sozialen Persönlichkeitsentwicklung. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Durchführung von Einzel- und Gruppen-Musikunterricht - die Betreuung von musizierenden Kindern und Jugendlichen und Ensembles, die Organisation und Durchführung von Präsentationsveranstaltungen und Präsentationsveröffentlichungen - die Beratung von Eltern - das Zur-Verfügung-Stellen von Unterrichts- und Proberäumen - das Zur-Verfügung-Stellen von Instrumenten und Musiktechnik.
Interessengemeinschaften
Unterricht & Erziehung
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