A) die Förderung der Bildung und Erziehung, b) die Förderung der Kunst und Kultur, c) die Förderung der Jugendhilfe, d) und die Förderung mildtätiger Zwecke. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Einrichtung und Betrieb einer Schule, in der Musikunterricht erteilt, sowie weitere Veranstaltungen in den Bereichen Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur im weitesten Sinne angeboten werden. Außerdem beabsichtigt die Gesellschaft die Förderung des leiblichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen. Außerdem beabsichtigt die Gesellschaft die Förderung des leiblichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen, sowie die Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO.
Interessengemeinschaften
Allgemeinbildende Schulen
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