(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der bildenden Kunst und der Kunstwissenschaften (§ 52 Absatz 2 Nr. 1 AO), vorwiegend betreffende die Zeit ab dem 20. Jahrhundert. (2) Zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb und Erhalt des Museums Moderner Kunst in Passau; ferner die in § 2 Absatz 2 lit. b), c), d), e) f), g) und der Präambel der Satzung der \"Stiftung Wörlen - Museum Moderner Kunst\" enthaltenen Unternehmensgegenstände. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen ergänzen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. (4) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. der §§ 51 ff AO.
Kunstgalerien und Museen
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