(1) Förderung kultureller Zwecke, der Volksbildung und des Heimatgedankens im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. (2) Die Gesellschaft kann Welcome Center sowie kulturelle und museale Einrichtungen im Kreisgebiet betreiben oder sich an ihnen beteiligen. (3) Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch: - den Um- und Ausbau und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Besucherlenkung, wie insbesondere eines oder mehrerer Betreuungs- und Informationsgebäude zur Wissensvermittlung über naturkundliche und bauhistorische Besonderheiten - den Um- und Ausbau und die Unterhaltung von kulturellen und musealen Einrichtungen - das Angebot von Führungen, Vorträgen, Exkursionen und den Aufbau einer Bibliothek zur Ergänzung der schulischen Bildungsmöglichkeiten. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar förderlich sind und ihrem öffentlichen Zweck entsprechen. (5) Die Gesellschaft kann mit anderen geeigneten Einrichtungen, insbesondere mit denen ihrer Gesellschafter und denen des Landes kooperieren, sofern diese Kooperation dem Gegenstand des Unternehmens entspricht.
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