A) der Betrieb eines Gesundheitsnetzes durch niedergelassene Vertragsärzte aller Fachrichtungen zur Sicherung einer fachübergreifenden Patientenversorgung mit hohen Qualitätsstandards, b) die Vertretung der Mitglieder gegenüber anderen Leistungserbringern des Gesundheitswesens und der Abschluss von Verträgen - auch Rahmenverträge - sowie die Gestaltung von Verträgen der integrierten Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch, soweit dies rechtlich möglich ist, c) die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder, d) die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit der Mitglieder, e) die Kooperation mit anderen - auch nicht medizinischen - Leistungserbringern, f) der Betrieb von Qualitätszirkeln, g) der Aufbau einer überbetrieblichen Kommunikations- und Verwaltungsstruktur, einschließlich der Organisation zur Schaffung und zum Betrieb eines Mitarbeiter- und Gerätepools zum Aufbau eines gemeinsamen Personalmanagements sowie einer gemeinsamen Personalentwicklung, h) die Nutzung von Rationalisierungseffekten z. B. durch die Bildung von Einkaufs-, Geräte-, Labor- und Personalgemeinschaften oder Gemeinschaften zur Erfüllung eines einheitlichen Versorgungsauftrages, i) das Angebot neuer medizinischer Versorgungs- und weiterer Dienstleistungen sowie Marketing und Markenmanagement.
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