Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern im Landkreis Leipzig, die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten sowie die Rehabilitation, Betreuung und Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb der Krankenhäuser in Wurzen und Grimma und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen (einschließlich Wohnheime). Hierzu gehören auch die Ausbildungseinrichtungen sowie die Maßnahmen wissenschaftlicher und sonstiger krankenhausbezogener Fort- und Weiterbildung. Der Betrieb des Krankenhauses umfasst stationäre und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante Behandlungen sowie Rehabilitation, Pflege und medizinisch-technische sowie physikalische Leistungen. Das Krankenhaus kann weiterhin medizinische Versorgungszentren als fachübergreifende ärztliche Einrichtungen betreiben. Weitere medizinische Versorgungsformen stehen der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen offen, soweit sie rechtlich zugelassen sind.
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