Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Behindertenhilfe sowie der Aus- und Fortbildung. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) Integrationsprojekte als Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung b) Reintegrations- und Qualifizierungsprojekte, die der Heranführung von Menschen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen an den Arbeitsmarkt durch darauf gerichtete betrieblich orientierte Zweckbetriebe dienen c) Lehrgänge und andere Fortbildungsmaßnahmen d) Die Gesellschaft sucht die Kooperation mit bestehenden Trägern des Wohlfahrtswesens, der Behindertenhilfe sowie der Aus- und Fortbildung e) Die Gesellschaft ist darüber hinaus bemüht, Verständnis für die Belange behinderter und psychisch kranker Menschen in der Öffentlichkeit zu wecken und die diesbezügliche Arbeit fachgerecht weiterzuentwickeln.
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