Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Sachverständige für Immobilienbewertung und Architekten in einer Partnerschaftsgesellschaft. Zweck der Partnerschaft ist die Immobilien- bewertung sowie die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Beratungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführende Gewerbe, Bauträgerschaften u. a.) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Vermittlungen von Grundstücken und Finanzierungen. (.
Ingenieurbüro
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