Betrieb und die Unterhaltung eines Kindergartens mit Krippen- und Elementarplätzen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck ist die Förderung der Erziehung. Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung eines Kindergartens mit Krippen- und Elementarplätzen nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 2 und 3 des niedersächsischen "Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder" verwirklicht, in dem es die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördert. Die Förderung geschieht a) durch die Anschaffung von Material und Geräten wie Literatur und Kinderspiele sowie Spiel- und Sportgeräten als auch b) der Durchführung von sportlichen Übungen für Kleinkinder, die einerseits die individuelle Beweglichkeit im körperlichen wie geistigen Bereich sowie den Gemeinschafts- und den Teamgeist fördern.
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