1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Allgemeinheit mittels: a) Förderung von Wissenschaft und Forschung Ziel ist das Erstellen von wissenschaftlich basierten (Auftrags-) Studien zu den gesellschaftlich relevanten Fragestellungen, welchen Einfluss Meditation und andere mentale Trainings bei Krankheiten wie Demenz, Depression und geistigen Alterungsprozessen (Förderung der Altenhilfe) haben können. b) Förderung der Religion Erforschung und Übersetzung von ursprünglichen Texten und Überlieferungen aus Buddhismus, Hinduismus, Ayurveda und anderen Philosophien/Religionen zu Meditation, Geistestraining und mentaler Gesundheit. c) Förderung der Kultur All diese Systeme beruhen auf ethischen Grundsätzen, die als Voraussetzung für eine gesunde und stabile Psyche gelten. Diese ethischen Grundlagen möchten wir herausarbeiten und weiterentwickeln in Trainings zu Empathie und Mitgefühl. Wir verstehen uns dabei als eine Schnittstelle zwischen den beiden Bereichen: Philosophie/Religion und moderner Wissenschaft. Dazu zählt auch die Organisation von Veranstaltungen und Symposien mit anerkannten und erfahrenen Experten zur Förderung des Austauschs und Wissenstransfers zu den oben beschriebenen Themen. d) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens Das Angebot von Meditationen und mentalen Trainings soll zu Resilienz, Stabilisierung und psychischer Gesundheit beitragen. Wir richten uns damit an Privatpersonen, Organisationen - hier vor allem mit hoher Stressbelastung wie etwa Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Schulen - sowie Unternehmen. Vor allem durch die zunehmende Arbeit im Homeoffice stehen Einzelne und Familien unter erhöhtem psychischen Druck. Hier setzen wir mit unseren Programmen zur Prävention von Burn-out und weiteren Belastungserkrankungen an. e) Förderung der Jugend Stärkung der gegenseitigen Toleranz und Akzeptanz sowie die Vermittlung ethischer Grundsätze für ein respektvolles Miteinander in Familien, Schulen und Social Media durch speziell für Kinder und Jugendliche entwickelte Programme. im Sinne von § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 der Abgabenordung. 3. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - Organisation von Veranstaltungen wie Seminaren, Dialogreihen, Vorträgen, Lehrgängen, Kongressen, wissenschaftlichen Symposien - Erstellen von Büchern, Online-Kursen und weiteren Veröffentlichungen - Entwicklung von Trainingsprogrammen für verschiedene gesellschaftliche Gruppen (wie oben genannt) - Förderung und Ausbildung von Lehrern - Betreiben von Webseite und App als Plattform zum Austausch und Wissenstransfer zu Forschungsergebnissen und Standpunkten zu Meditation und mentaler Gesundheit - Unterstützung von anderen gemeinnützigen Körperschaften, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen, sowohl durch finanzielle Zuwendungen oder Wissenstransfer.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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