Schwerpunktmäßig die rein betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung von Unternehmen in Sondersituationen und in diesem Zusammenhang ggf. auch die Gestellung von Personal (Interimsmanagement). Dazu gehört nicht die Beratung anderer bei der Anlage in Finanzinstrumente, ferner nicht die Beratung über die Kapitalstruktur, die industrielle Stragegie und die damit verbundenen Fragen und auch nicht die Beratung bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen und in diesem Zusammenhang das Angebot von Dienstleistungen. Darüber hinaus ist Gegenstand der Gesellschaft die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in der Form des Erwerbs von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften in Sondersituationen, die grundsätzlich länger als ein Jahr gehalten werden sollen. Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG sowie andere nach § 32 KWG erlaubnispflichtige Geschäfte dürfen nicht betrieben bzw. erbracht werden.
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