Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. Die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen. Die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, und öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Die Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. Die Vorbereitung und die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten und/oder Bewerber um Erwerbs- und Nutzungsrechten. Die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung.
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