Übernahme der Maßnahmeträgerschaft München-Riem für die Landeshauptstadt München, insbesondere Planung und Herstellung der Erschließungsmaßnahmen und der sonstigen Baumaßnahmen auf eigene oder fremde Rechnung sowie Übernahme der Finanzierung ohne Geschäfte nach § 1 KWG; Übernahme umfassender Dienstleistungen für die Landeshauptstadt München, für deren gemeindliche Unternehmen (Art. 86 GO) oder für städtische Beteiligungsgesellschaften bei sämtlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf dem gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München sowie dem Gebiet anderer Gebietskörperschaften, wenn die Landeshauptstadt München an der jeweiligen Maßnahme beteiligt ist; Übernahme der Planung und Herstellung von Erschließungsmaßnahmen, städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und der sonstigen Baumaßnahmen sowie Übernahme der Finanzierung nach § 1 KWG auf dem gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München sowie dem Gebiet anderer Gebietskörperschaften, wenn die Landeshauptstadt München an der jeweiligen Maßnahme beteiligt ist; Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder von Rechten an Grundstücken und/oder Gebäuden, Entwicklung von Grundstücken und/oder Gebäuden, An- und Vermietung bzw. Pachten und Verpachten von Grundstücken und/oder Gebäuden sowie Betrieb von Grundstücken, Gebäuden und Unternehmen.
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