(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Gesellschaftszwecke sind die Errichtung und der Betrieb des Inklusionsunternehmens im Sinne des § 215 Abs. 1 bis 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und die Kooperation mit bzw. selbstlose Förderung anderer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet, die die gleichen Unternehmenszwecke verfolgen. (3) Die Unternehmenszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: a. Betrieb von gastronomischen Einrichtungen an den Standorten der Bezirkskliniken Mittelfranken wie z.B. Kiosk, Bistro, Café, Catering und/oder Verkauf von Non-Food Artikeln, Betreiben von Verkaufsautomaten sowie andere soziale Gemeinschaftseinrichtungen für Patienten der Bezirkskliniken Mittelfranken; b. Wäschedienstleistungen; c. Hausmeistertätigkeiten und Gartenarbeiten; d. Fahrzeugaufbereitung und -pflege (Innen- und Außenreinigung) e. Betrieb von inklusiven Beherbergungseinrichtungen an den Standorten der Bezirkskliniken Mittelfranken sowie f. Zusammenarbeit mit Behörden, Anstalten und EInrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens beziehungsweise des Wohlfahrtswesens, vor allem mit den Bezirkskliniken Mittelfranken.
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